Öffentlichkeitsrecht für die Tiroler LandesmusikschulenRechtliche und pädagogische AspekteDie Anerkennung der Tiroler Landesmusikschulen als Schulen im Sinne des Privatschulgesetzes des Bundes und vor allem die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes auf Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen sind für die Tiroler Landesmusikschulen in erster Linie eine Maßnahme zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung. Dadurch wird attestiert und sichergestellt dass:
Unter diesen Voraussetzungen wird das Tiroler Musikschulwerk in Zukunft auch als Angebotsschule, die flexibel auf den ständigen Wandel in der Gesellschaft reagiert, zu gestalten sein. Das Land Tirol ist sich dem kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Auftrag bewusst und wird auch laufend entsprechende Akzente setzen. Die Akzente werden sich neben ständiger Optimierung im Verwaltungsbereich auch auf inhaltliche, gesellschafts- und kulturpolitische Bereiche konzentrieren. |