Liebe/r Wettbewerbsteilnehmer/in, sehr geehrte Lehrkräfte, sehr geehrte Eltern!
Beim Landeswettbewerb Prima la Musica, welcher vom 28.06.2021 bis zum 08.07.2021 in Kitzbühel stattfindet, werden sich rund 600 junge Musiker*innen und ihre Musiklehrpersonen treffen. Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Verwandte, Freund*innen und Bekannte, die diese Veranstaltung miterleben möchten und die Stimmung des Wettbewerbes ganz wesentlich prägen. Die Teilnahme am Landeswettbewerb ist eine musikalisch-künstlerische Standortbestimmung, welche in einem fairen und kollegialen Rahmen stattfinden soll. Fachjuroren und Organisatoren werden behilflich sein und für ein angenehmes Wettbewerbsklima Sorge tragen.
Der Wettbewerb findet in der Musikschule Kitzbühel, im K3 Kitzkongress Saal/Palladium, im Rathaus Kitzbühel und im Probelokal der Stadtmusik Kitzbühel statt.
Alle Wettbewerbsdaten wie Ort und Zeitpunkt des Auftrittes, sowie weitere Infos (Übernachtungsmöglichkeiten, Parkmöglichkeiten etc.) sind im Programmheft unter www.tmsw.at zu finden.
Anmeldung am Wettbewerbsort
Die Teilnehmer*innen melden sich in Kitzbühel am jeweiligen Auftrittsort ca. 60 Minuten vor dem Auftritt an. Bei der Registrierung erhalten alle Teilnehmer*innen die Einteilung der Einspielzimmer und Einspielzeit.
Einspielmöglichkeit
Es stehen mehrere Einspielzimmer zur Verfügung. Die Einspielzeiten und Einspielzimmer werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. Für die Wertungskategorie Klavier Kammermusik und die jugendlichen Klavierbegleiter/innen besteht zudem die Möglichkeit das Instrument im Saal kurz kennen zu lernen (Einteilung Akustikprobe Klavierkammermusik siehe www.tmsw.at). Jugendliche Begleiter*innen können die Zeit der Wettbewerbspausen nutzen.
Wertungsspiel
Der Landeswettbewerb prima la musica 2021 ist öffentlich. Aufgrund der Corona-Pandemie, sind strenge Auflagen einzuhalten (siehe „Präventionsmaßnahmen“). Teilnehmer*innen können den Wettbewerb direkt nach ihrem Auftritt verlassen oder auch gerne noch anderen Teilnehmer*innen zuhören. Ein Feedbackgespräch mit der Jury findet heuer nicht statt. Stattdessen erhalten alle Teilnehmer*innen ein schriftliches Feedback der Jury.
Ergebnisse und Urkunden
Täglich ab ca. 19:00 Uhr sind alle Ergebnisse im Internet unter: www.tmsw.at zu finden. Die Urkunde wird allen Teilnehmer*innen gemeinsam mit dem schriftlichen Feedback der Jury per Post zugesandt. Wir planen für den Schulbeginn (September) ein Preisträgerkonzert. Dort werden dann auch die Sonderpreise vergeben.
Wettbewerbsbüro
Das Wettbewerbsbüro ist in der KitzKongress eingerichtet und von Montag den 28.06.2021 bis zum 08.07.2021 jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr besetzt.
Infohotline: Wettbewerbsbüro Frau Stephanie Breitfuss und Frau Stefanie Korkmaz
Tel.: +43 (0)676 88508 82541
E-Mail: primalamusica(at)tirol.gv.at
primalamusica(at)tirol.gv.at
Wir wünschen einen schönen und erfolgreichen Landeswettbewerb prima la musica 2021!
Das prima la musica Team – Landesgeschäftsstelle Tirol
Mail: primalamusica(at)tirol.gv.at
Internet: www.tmsw.at
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Präventionsmaßnahmen prima la musica 2021 in Kitzbühel
1. Mund-Nasen-Schutzpflicht bzw. FFP2-Masekenpflicht und Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
a) Mund-Nasen-Schutzpflicht bzw. FFP2-Maskenpflicht:
Alle Veranstaltungseilnehmer*innen d.h. Schüler*innen, Lehrpersonen, Jurymitglieder, Besucher*innen und das Veranstaltungspersonal selbst sind zum Tragen eines MNS-Schutzes bzw. einer FFP2–Maske (ab dem 14. Lebensjahr) verpflichtet.
Ausnahmen:
• Kinder unter 6 Jahren und gehörlose und schwer hörbehinderte Personen (Befreiung von der Maskenpflicht)
• Schwangere (MNS-Schutz)
• Gesundheitliche Gründe (MNS-Schutz oder Befreiung von der Maskenpflicht)
• Während des Vortrages auf der Bühne (Befreiung von der Maskenpflicht, da das Tragen einer Maske nicht möglich ist z.B. bei Blasinstrumenten, Gesang bzw. künstlerische und pädagogische Gründe dagegensprechen)
b) Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
Alle Veranstaltungseilnehmer*innen ausgenommen Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Primarschule besuchen, haben den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen.
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gelten die „3 G`s“:
1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung
• Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf,
• Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
• Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
• Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
• ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
6. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Corona Test-Pass: Der Corona – Testpass zu den Selbsttests in den Schulen für alle SchülerInnen ab 10 Jahren gilt als Nachweis einer befugten Stelle.
2. Einlass, Registrierung, Prima la musica – Armband
Alle Veranstaltungsteilnehmer*innen müssenden Nachweis beim Einlass vorweisen und erhalten ein Prima la Musica Armband für den jeweiligen Veranstaltungstag. Alle Veranstaltungsteilnehmer*innen werden schriftlich mit Name und Telefonnummer registriert.
3. Verhaltensregeln
Selbstkontrolle | |
Fieber, Husten, Halsschmerzen und Kurzatmigkeit sind weiterhin die Symptome bei deren Auftreten die Gesundheitshotline 1450 anzurufen ist. | |
Bitte überprüfen Sie bereits zu Hause, bevor Sie zum Wettbewerb kommen Ihre Körpertemperatur. | |
Jede/r, der/die sich nicht gesund fühlt, soll bitte zu Hause bleiben. | |
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Risiken minimieren
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Kontakt mit Menschen, die Symptome zeigen, vermeiden. Bei Kontakt 1450 anrufen. | |
Husten bzw. niesen Sie in die Armbeuge. | |
Berührungen von Augen, Nase und Mund mit den Händen vermeiden. | |
Reinigen Sie regelmäßig die Oberfläche Ihres Mobiltelefons, geben Sie keine Schreibgeräte etc. weiter. | |
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Sicherheitsabstand - Schutzmasken | |
Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. | |
Es ist grundsätzlich ein FFP2 MNS bzw. ein MNS zu tragen. | |
Masken müssen täglich gewechselt werden. | |
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Betreten der Gebäude | |
Alle Veranstaltungsteilnehmer*innen werden schriftlich mit Name und Telefonnummer registriert und erhalten ein Prima la Musica Armband für den jeweiligen Veranstaltungstag. | |
Bei jedem Betreten sind die Hände zu desinfizieren. | |
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Aufzüge | |
Aufzüge sollten nur bei unbedingter Notwendigkeit benutzt werden, da hier die Mindestabstände kaum eingehalten werden können. Auf das Tragen von MNS ist zu achten! | |
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Hände |
Hände regelmäßig gründlich mit Seife waschen. |
Hände desinfizieren - benutzen Sie bitte die Desinfektionsspender im Haus. |
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Entsorgung von gebrauchten Handschuhen und Masken |
Entsorgen Sie umgehend getragene Masken und Handschuhe im Mistkübel. Lassen Sie keine gebrauchten Masken oder Handschuhe herumliegen. |